
Nachdem Bayern inzwischen sehr stolz darauf ist, den Rauch aus allen öffentlichen Gebäuden vertrieben zu haben (außer bei Verhören, soviel Menschlichkeit muss dann noch sein) und die Alcopopsteuer selbige so teuer gemacht hat, dass sie quasi aufgehört haben zu existieren, hat es einen neuen Feind entdeckt: Menschen die nicht das Bedürfnis haben um 2h ins Bett zu gehen.
Und wer kämpft an vorderster Front mit? Bamberg.
Denn schließlich klagt die Polizei, dass je später die Stunde, desto betrunkener und aggressiver die Menschen. Besonders schlimm ist es offenbar von 2h bis 5h. Logischerweise löst sich also dieses Problem, wenn die Sperrstunde auf 2h angesetzt wird, da es anscheinend ausschließlich an der Uhrzeit liegt. Lustigerweise haben mit dem Hinweise auf das Problem des „Binge drinking“ England und Wales im Jahre 2005 gerade deswegen ihr 23h Sperrfrist aufgehoben. Denn: Bisher waren viele Brit_innen um 23h dicht. Jetzt ist die Sperrfrist weg und was ist passiert: Die Brit_innen sind immer noch dicht am Ende ihrer Sauftour, aber dafür dauert diese jetzt länger. Glücklicherweise kein Vergleich für Bayern. Denn wie wusste schon Asterix: Die spinnen, die Briten.
Bei solchen Diskussion geht es aber naturgemäß nicht nur um die Frage welche Uhrzeit betrunkener macht. Natürlich kommt hier alles zusammen, was eine gutbürgerliche Empörungsrunde so braucht.

1. Jugendliche
Wenn sie mal keine Rentner_innen totschlagen, Drogen nehmen oder mit ihrem Medienkonsum kurz davor sind die Grundlagen der Gesellschaft zu zerstören, taugen sie immer wieder mal als Schutzobjekte. So ist ein wichtiges Ziel der Sperrstunde der Schutz der Jugendlichen. Da Jugendliche rechtlich gesehen alle unter 18 sind und damit um 24h zuhause zu sein haben, eine leicht bizarre Forderung. Wie sollen Sperrstunden Jugendliche davor schützen, sich in Clubs und Bars zu betrinken in die sie ohnehin nicht reinkommen? Oder das zumindest zu Zeiten zu tun, bei denen sie ohnehin nicht draußen zu sein haben? Wenn das Gesetz angeblich nicht in der Lage war Jugendliche vor nachmitternächtlichen Aktivitäten zu bewahren, warum soll es das nun können?
Jugendlich die sich nach 24h in der Öffentlichkeit aufhalten und betrinken, sind nach der jetzigen rechtlichen Lage sowieso ein Problem für die Polizei und eins, dass diese ordnungsgemäß an die Eltern tragen müsste. Der schwarze Peter liegt somit bei denen, die ihn in der Regel aussprechen: Familienoberhäupter_innen, die Clubs und Bars dafür verantwortlich machen, dass die Kinder von den Nachbarn nach 24h betrunken nach Hause kommen und dabei randalieren. Ihre eigenen natürlich nicht. Und wenn doch, dann wurden sie von den Clubs dazu verführt. Durch fiese Alcopops, Flatrateparties oder ihre pure Existenz.
Somit kam bald Faktor zwei ins Spiel

2. Das Leiden der hart arbeitenden Steuerzahler_innen
Nicht nur die fiese Gaststättenlobby wies bald darauf hin, dass das Problem weniger das Innenleben, der oft unter großen finanziellen Aufwendungen abgedichteten, Clubs ist. Sondern sobald Menschen diese verlassen um nach Hause zu gehen oder zwangsläufig den Abend durch Aftershowparties in nicht abgedichteten Räumen zu verlängern. Da werden erschöpften BSP-Steiger_innen plötzlich aus ihren Schlaf geraubt wenn der hemmungslose Hedonist_innen Mob draußen auf den Heimweg das Reden anfängt oder noch schlimmer, seit dem Rauchverbot das schon die ganze Nacht über tut. Schlimm vor allem für die Gentrificationopfer die aufgrund des kaum vorhandenen Wohnraums gezwungen sind in der Sand-, Langen- oder Austraße zu wohnen. Schade, dass diese Straßen nicht nachts so ruhig sein können wie tagsüber. Und am Ende benehmen sich diese Zombies gar wie ihre Haustiere und urinieren aufgrund von nicht vorhandenen sanitären Einrichtungen auch noch in der Öffentlichkeit.
Schließlich sind doch viele von ihnen nicht in die Innenstadt gezogen um nachts der öffentlichen Degeneration beizuwohnen, sondern um hautnah und lautstark den vielen frühmorgentlichen religiösen Umzügen beizuwohnen und um durch den viertelstündlichen Kirchenglockendrone die Kosten für Chronomaten zu sparen. Und jetzt sind sie gefangen in Babylon und müssen sich von den egomanischen Partyhorden terrorisieren lassen, die lieber die Brauereidichte aufrecht erhalten statt das Rentensystem zu stabilisieren.

3. Kontrollverlust
Da wir hier in Bayern sind, belasse ich es mal bei der Trinität. Denn neben der Verführung der orientierungslosen Jugendlichen und dem piesacken der Wohlstand generierenden Bevölkerung gibts es noch eine Sache, die den Harmoniebürgern sauer aufstößt: Kontrollverlust. Hierbei geht es nicht nur darum die Gartengestaltung der Nachbarn im Einklang mit dem Gepflogenheiten des Blocks zu bringen. Sondern auch um Menschen die sich willentlich diesem entziehen. Raucher_innen, die das tödliche Roulette mit dem Lungenkrebs spielen und nicht nur ihre Umwelt, sondern vor allem das Gesundheitssystem belasten. Drogen User_innen, denen die Wirkung des Alkohols nicht genug oder zu unangenehm ist. Und zu guter letzt eben auch diejenigen, die Alkohol nicht nur wegen seines würzigen und erfrischenden Geschmacks konsumieren, sondern es gar auf seine halluzinogene Wirkung abgesehen haben, statt sich der harten Realität zu stellen oder zumindest an Recht, Ordnung und einer Fußgängerampelführung selbst am Wochenende um halb 6h morgens erfreuen wollen. Wer Alkohol konsumiert um betrunken zu werden ist per se schon auf dem Weg ein_e vandalisierenden Schläger_in zu werden. Daher muss nicht nur das Bürgertum vor ihnen, sondern die Eskapist_innen vor sich selbst und ihren Taten beschützt werden. Glücklicherweise wurde das Mittel für Strafmaßminderung solange von gerissenen Angeklagten erfolgreich als Schuldiger betont, dass es wohl inzwischen als wissenschaftlich erwiesen gilt, dass Drogen und Alkohol (das bürgerliche Lager verbittet sich bisher noch der Gleichsetzung, wohlgemerkt noch) der Grund für Verbrechen ist. Und nicht etwa Menschen, die Verbrechen begehen. Eigentlich gemein, das die Schläger_innen und Vandalierer_innen immer noch Teile des Strafmaßes aufgebrummt zu bekommen, anstelle gleich die Brauerei oder Schnapsbrennerei zu verklagen. Immerhin gib bürgertum inzwischen auch den Tabakfirmen die Schuld an Lungenkrebs und nicht etwa den Raucher_innen, dem Tabak oder dem Krebs.
Dummerweise hat das Badenwürttembergische Verwaltungsgericht die Jakobinerin unter den Parteien gestoppt, als diese eine solche Tugenhaftigkeit exerzieren wollte. Das Alkoholverbot in der Innenstadt in Freibug wurde aufgehoben. Perfiderweise mit dem Hinweis, dass nicht jede_r Alkoholkonsument_in zum bzw. zur vandalisierenden Schläger_in wird. Das wäre ja noch schöner!
Allerdings lässt besorgtes bürgertum sich von den weltfremden Gerichten eh nicht vorschreiben, was human, rational oder gerecht ist und denkt trotzdem laut drüber nach. Zwar gibt es schon in der Bamberger Innenstadt ein Alkoholverbot aber mensch muss a, schon einer Randgruppe angehören um es zu genießen (unter 30, ohne Arbeit, mit Aufnähern) und b, betrifft es nur die Innenstadt und nicht den Rest. Schließlich sollten nicht nur die Biertourist_innen am Gabelmann vom Alkohol missbrauchenden Randgruppe bewahrt werden, sondern auch die bescheidenen Ureinwohner_innen. Die doch eigentlich nichts mehr wollen, als nach Feierabend ihre Zehn Fässla zu konsumieren um dann nach einer intensiven Stammtischdiskussion über den Alkoholmissbrauch friedvoll um 2h ins Bettchen zu sinken.
Kann dieser verantwortungslose Partymob das nicht einfach verstehen?
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